BGHM: Beitragsänderungen bei der Freiwilligen Unternehmerversicherung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) hat aktuell zahlreiche Mitgliedsbetriebe über Beitragsänderungen bei der Freiwilligen Unternehmerversicherung (FUV) informiert, die die FUV der BGHM nutzen. Da es vermehrt zu Nachfragen kam, möchten wir an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass sich die Änderungen nur auf die FUV beziehen.

Die Gefahrentarife und Beiträge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind davon nicht betroffen und ändern sich nicht.

Die BGHM ist vor einigen Jahren durch die Fusion mehrerer Berufsgenossenschaften entstanden. Regelungen, die die Beitragsgestaltung übergangsweise vereinheitlicht haben, laufen zum 31. Dezember 2022 aus. Aus diesem Grund ist ab dem 1. Januar 2023 bei der Beitragsberechnung anstatt der halben Gefahrklasse wieder die volle Gefahrklasse anzusetzen. Dadurch erhöht sich der Beitrag für die FUV. Da der Beitrag für das Jahr 2023 im April 2024 berechnet wird, ist er erstmalig im Jahr 2024 nach der neuen Berechnungsgrundlage zu entrichten.

Die BGHM bietet Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Ehe-/Lebenspartnern, die in Kapital- oder Personengesellschaften wie Unternehmer selbstständig tätig sind (also nicht angestellt sind, sog. „mithelfende Familienangehörige“), die Möglichkeit, sich über eine freiwillige Versicherung gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten umfassend abzusichern. Die FUV ist dabei in der Regel – auch nach den Beitragsänderungen – günstiger als eine private Unfallversicherung.

Weitere Informationen beim Mitgliederservice der BGHM: mitgliederservice@bghm.de, Telefon: 06131 802-1800