Schwellenwert geändert: Sicherheitsbeauftragte erst in Betrieben ab 50 Beschäftigten

Bild: KI-generiert

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat einer von der Bundesregierung vorgeschlagenen gesetzlichen Änderung zugestimmt, die insbesondere kleinere Betriebe entlasten dürfte:

Künftig müssen Sicherheitsbeauftragte erst in Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten bestellt werden. Bisher lag dieser Schwellenwert bei 20 Mitarbeitenden.

Die Anpassung ist Teil eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Verordnung, die Notfallverfahren für Krisensituationen im Binnenmarkt regelt – etwa zur Sicherstellung der Versorgung mit wichtigen Produkten wie persönlicher Schutzausrüstung. Während die Koalitionsfraktionen sowie die AfD zustimmten, lehnten Grüne und Linke die Änderungen ab. Der Bundesrat hatte zuvor ebenfalls Anpassungen gefordert, unter anderem mit Blick auf die Zuständigkeiten der Länder bei Notfallverfahren. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten besteht laut der Neuregelung zwar keine pauschale Verpflichtung mehr, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Allerdings gilt für Betriebe zwischen 20 und 50 Beschäftigten künftig eine risikoorientierte Lösung. Danach sind Betriebe nur dann verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, wenn besondere Risiken für Leben und Gesundheit bestehen.